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Anerkennung von ausländischen Studienleistungen

Im Falle eines Seminars einer ausländischen Hochschule, das äquivalent zu einem hiesigen Hauptseminar/ Aufbauseminar anerkannt werden soll, gelten folgende Bedingungen:

  • Es muss sich nachweisbar um ein Seminar für fortgeschrittene Fachstudenten handeln (3. Studienjahr bzw. Segundo ciclo oder pos-grado/ post-graduate/ pós-graduação)
  • Es ist eine Hausarbeit zu verfassen, die hiesigen Maßstäben entspricht (Form wissenschaftlicher Arbeit, Quellenbezug; Bei Hauptseminaräquivalenz: 20 - 25 S; bei Aufbauseminaräquivalenz: 15 - 20 S.)
  • Der erfolgreiche Besuch der Veranstaltung muss bescheinigt und die Hausarbeit benotet sein.
  • Nach einer Zweitdurchsicht durch einen Fachvertreter (keine Zweitkorrektur!) wird dann in der Regel die Äquivalenzbescheinigung ausgestellt. 

Im Falle einer Arbeitskursäquivalenz gelten genannte Bedingungen mit Ausnahme der Hausarbeit.